Das ArbG Solingen hat auch der Klage des ehemaligen Assistenztrainers des Bergischen Handball Clubs 06 e. V. (im Folgenden: “BHC 06” genannt) in vollem Umfang stattgegeben. Am 1.10.2024 hatte das ArbG bereits zugunsten des ehemaligen Chef-Trainers entschieden. Die Parteien stritten auch im Verfahren des Assistenztrainers u.a. über die Frage, ob der Vertrag aufgrund des Abstiegs des BHC 06 in die 2. Handball-Bundesliga zum 30.6.2024 wegen der im Vertrag enthaltenen Ligaklausel endete.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unwirksamkeit einer sog. „Ligaklausel“ – Handballtrainer gewinnt vor ArbG