Nach einer rund fünfjährigen vollständigen Freistellung kann es zulässig sein, im Rahmen einer Nebentätigkeit an anwaltlichen Mandaten gegen die Arbeitgeberin mitzuwirken, wenn ein Missbrauch vertraulicher Informationen aus dem Arbeitsverhältnis und eine Einflussnahme auf Entscheidungsträger zugunsten der Mandantschaft ausgeschlossen ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unwirksame Kündigung eines langjährig freigestellten Juristen wegen Nebentätigkeit in einer Anwaltskanzlei