Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Beschäftigungsverhältnis erst ab dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags begründet wird. Die Krankenkasse des Mannes habe zu Recht die Zahlung von Krankengeld mit der Begründung abgelehnt, es habe kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, da er kein Einkommen erzielt habe.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unterschrift unter den Arbeitsvertrag reicht nicht: Ohne Arbeit kein Geld