Die tarifliche Regelung zur Höhe des Nachtarbeitszuschlags im Manteltarifvertrag für die Erfrischungsgetränkeindustrie Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2001 ist wirksam. Die Tarifvertragsparteien hatten den ihnen zustehenden Ermessensspielraum mit der für die Nachtarbeitszuschläge vorgenommenen Gruppenbildung nicht überschritten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Tarifliche Regelung zur Höhe der Nachtschichtzuschläge in der Getränkeindustrie ist wirksam