Tarifliche Regelung zur Höhe der Nachtschichtzuschläge in der Getränkeindustrie ist wirksam

Die tarifliche Regelung zur Höhe des Nachtarbeitszuschlags im Manteltarifvertrag für die Erfrischungsgetränkeindustrie Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2001 ist wirksam. Die Tarifvertragsparteien hatten den ihnen zustehenden Ermessensspielraum mit der für die Nachtarbeitszuschläge vorgenommenen Gruppenbildung nicht überschritten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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