Smiley im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl unzulässig

Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort einen „Smiley“ enthält, ist ungültig. Dies hat das LAG Köln in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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