Wird Schwarzarbeit festgestellt, kann es mit dem Finanzamt zu einer Verständigung über die unversteuerten Lohnzahlungen kommen. Diese Verständigung kann auch Grundlage für die Nachzahlungen des Arbeitgebers in die Rentenversicherung sein. Andernfalls müsste das Unternehmen nachvollziehbare Aufzeichnungen vorlegen, um geringere Zahlungsverpflichtungen zu begründen. Dies folgt aus mehreren Entscheidungen des SG Osnabrück vom 26.1.2021 (Az.: S 54 R 661/16; S 54 R 662/16 u.a.).
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Schwarzarbeit: Sozialversicherungsbeiträge nach Verständigung mit Finanzamt