Das Bundeskabinett hat zur Abfederung der Corona-Krise am 16.9.2020 einen Gesetzentwurf und zwei Verordnungen beschlossen, wonach die geltenden Finanzhilfen bei Kurzarbeit bis in das Jahr 2021 hinein verlängert werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Regelungen zur Kurzarbeit bis ins Jahr 2021 verlängert