Rechtsweg bei nachvertraglichem Hausverbot und Kundenkontaktaufnahmeverbot

Wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Konzernmutter- und Obergesellschaft der Arbeitgeberin des Arbeitnehmers diesem gegenüber ein konzernweites Haus- und Kundenkontaktaufnahmeverbot ausgesprochen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Streitverhältnis zur Konzernmuttergesellschaft mangels Arbeitsverhältnis der Parteien allenfalls über § 2 Abs. 3 ArbGG als Zusammenhangsklage begründbar, falls ein Verfahren auch gegen die frühere Arbeitgeberin geführt wird, für dieses die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist und ein rechtlicher oder unmittelbar wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rechtsweg bei nachvertraglichem Hausverbot und Kundenkontaktaufnahmeverbot

Rechtsweg bei nachvertraglichem Hausverbot und Kundenkontaktaufnahmeverbot

Ähnliche Beiträge

Bundeskabinett beschließt Sozial­versicher­ungs­rechen­größen 2026

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert. Die Berechnungen erfolgen aufgrund gesetzlicher Regelungen für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung, die an die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024 anknüpfen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Bundeskabinett

Keine Erstattung von Arbeitgeberleistungen bei Absonderung wegen Infektion mit dem Coronavirus

Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 IfSG. Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Quelle: Arbeitsrechtberater News