Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen es einen Arbeitsunfall darstellt, wenn bei einem Beschäftigen eine Infektion mit dem Covid-19-Virus festgestellt wird. Zwar müsse für den Nachweis nicht zwingend ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person (“Index-Person”) während der Arbeit stattgefunden haben. Es genüge aber auch nicht, dass das Risiko auf der Arbeitsstelle allein wegen der größeren Anzahl an Kontakten höher als im Privatbereich war. Hier sah das LSG den erforderlichen Vollbeweis, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz des Beschäftigen zugetragen hat, als nicht erbracht an.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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