Pressemitteilung 31/18 vom 12.06.2018
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Pressemitteilung: Mitteilung zum Verfahren – 2 AZR 90/17 – (Massenentlassung – Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Zahl der in der Regel in einem Betrieb eines entleihenden Unternehmens beschäftigten Arbeitnehmer)