Pressemitteilung 11/20 vom 27.02.2020
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Pressemitteilung: Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam – Die Frage eines etwaigen Betriebs(teil)übergangs kann offen bleiben