Polizeischüler durfte wegen frauenfeindlicher und rassistischer Sprüche entlassen werden

Ein Kommissaranwärter durfte aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen werden. Das Polizeipräsidium Aachen hatte ihm zugleich die weitere Ableistung des Vorbereitungsdienstes untersagt. Seine Entscheidung hat es im Wesentlichen darauf gestützt, dass der Kläger während des Studiums an der Hochschule der Polizei durch herablassendes Verhalten gegenüber Frauen und rassistische Äußerungen aufgefallen sei. Das VG hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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