Mit Wirkung zum 18.6.2021 ist das Betriebsverfassungsgesetz durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz geändert worden. Am 8.10.2021 ist ergänzend die Wahlordnung (WO) angepasst worden. Der Beitrag zeigt auf, welche Folgen sich daraus für die im Jahr 2022 regulär anstehenden Betriebsratswahlen ergeben. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Wahlanfechtung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Neue Regeln für die Betriebsratswahlen 2022 (Schipp/Baumgarth, ArbRB 2021, 340)