Das BAG hat den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens im Zusammenhang mit der Frage angerufen, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach sich zieht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Massenentlassungsverfahren: Folgen eines Verstoßes gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG