Nutzt eine GmbH, die den Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft eines Handballbundesliga-Vereins durchführt, in einem Arbeitsvertrag mit dem Handballtrainer (mit Ligaklausel) ein Formular mit zwei Unterschriftenfeldern für ihre beiden alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer (inkl. Namensnennung nebst Funktionsbezeichnung), so kann dies nur so verstanden werden, dass beide Felder mit entsprechenden Unterschriften zu versehen sind. Durch ein leer bleibendes Unterschriftsfeld eines Geschäftsführers erweckt der Arbeitsvertrag den Eindruck, es liege lediglich ein unvollständiger Vertragsentwurf vor. Die Schriftform ist nicht eingehalten, da der Vertrag bei der gewählten Vertragsgestaltung erkennbar unvollständig blieb.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ligaklausel: Arbeitsvertrag des Trainers eines Handballbundesligisten genügt nicht der Schriftform