Das BAG hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um zu klären, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelte Überlassungshöchstdauer unionsrechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Leiharbeit: Wie berechnet sich die Überlassungshöchstdauer bei Betriebsübergang auf Entleiherseite?