Das VG Koblenz hat die Klagen einer Beamtin und eines Beamten abgewiesen, die infolge einer Teilzeitbeschäftigung in ihrer jeweiligen Elternzeit nur eine gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten hatten. Es ließe sich kein Verfassungsverstoß feststellen, so die Koblenzer Richter. Dem Gesetzgeber sei – besonders bei einmaligen Sonderzahlungen, welche das Gesamtgefüge der Besoldung unberührt ließen – ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens