Das Hessische LSG hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass Bezieher von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für den Kauf von FFP2-Masken haben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kosten für FFP2-Masken sind kein Hartz-IV-Mehrbedarf: Jobcenter muss FFP2-Masken nicht bezahlen