Das VG Sigmaringen hat der Klage eines Zollbeamten stattgegeben, dem nach geleisteter Arbeitszeit von 6 Stunden und 7 Minuten eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen worden war, damit die aus Arbeitsschutzgründen bestehende zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von 6 Stunden (Arbeitszeitgrenze) nicht überschritten wird.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Klage eines Bundesbeamten auf Arbeitszeitgutschrift erfolgreich