Das LAG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass durch eine Stellenanzeige, die sich an “Berufseinsteiger” oder Juristen, die “bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung” besitzen, richtet, ältere Bewerber nicht mittelbar benachteiligt werden. Zu berücksichtigen sei, dass keine fixe Obergrenze der Berufserfahrung, sondern lediglich ein Circa-Wert angegeben sei. Auch Bilder mit jungen Menschen in der Stellenanzeige trügen nicht zu dem Eindruck bei, dass die Beklagte nur junge Menschen für die juristische Beratung und Begleitung sucht. Es existiere kein Erfahrungssatz, dass das Alter der in einer Stellenanzeige abgebildeten Personen stellvertretend für die gesuchte Stellenbesetzung sei. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Altersdiskriminierung durch die Suche nach „Berufseinsteigern“ oder Juristen mit „Berufserfahrung bis ca. 6 Jahre“