Die Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim, der die mit der Bewohneraufnahme und -betreuung zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben und insbesondere die Abrechnung der erbrachten Leistungen übertragen sind, können einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden, der gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst erfordert. Das Eingruppierungsmerkmal “vielseitige Fachkenntnisse” fordert im Vergleich zu den “gründlichen Fachkenntnissen” eine Erweiterung des Fachwissens dem Umfang nach.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Höhergruppierung: Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim