Haustierverbot in der Spielhalle: Mitarbeiterin darf Hündin nicht mehr mit zur Arbeit bringen

Die Betreiberin einer Spielhalle und eine Mitarbeiterin haben sich im Wege eines Vergleichs darauf geeinigt, dass sich die Mitarbeiterin künftig an das ausweislich der arbeitsvertraglich vereinbarten Stellenbeschreibung bestehende Haustierverbot in der Spielhalle halten muss und ihre Hündin nicht mehr mit zur Arbeit bringen darf.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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