Im Lichte jüngster Tarifverhandlungen im Bereich der Universitätsklinika untersucht der Beitrag die Zulässigkeit von Tarifforderungen nach sog. quantitativen Besetzungsklauseln für Pflegekräfte. Insbesondere das Gemeinwohl wird als denkbare Schranke entsprechender Tarifabschlüsse betrachtet. Neben der Zulässigkeit der tariflichen Regelung steht auch die Zulässigkeit des hierauf gerichteten Arbeitskampfs im Fokus.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Gemeinwohlschranken des Arbeitskampfs und des Tarifvertrags – Zur Regelbarkeit und zur Erstreikbarkeit von pflegerischen Besetzungs- und Entlastungsregeln in Universitätsklinika (Thüsing/Bleckmann/Peisker, ZFA 2023, 60)