Das ArbG Duisburg hat die fristlose Kündigung eines Abteilungsleiters der Feuerwehr bestätigt. Der Kläger habe seine Arbeitszeit vorsätzlich falsch dokumentiert, indem er in erheblichem Umfang Arbeitszeit, die vermeintlich auf seine Haupttätigkeit bei der Feuerwehr entfiel, habe “durchlaufen lassen”, obwohl er in Wahrheit einer gesondert vergüteten Nebentätigkeit nachging.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Fristlose Kündigung nach Unregelmäßigkeiten im Stundenkonto des Verwaltungsleiters der Feuerwehr