Fristlose Kündigung eines rabiaten Busfahrers

Das Verhalten eines Busfahrers, der einen unangenehm auffallenden Fahrgast gewaltsam von seinem Sitz zieht, aus dem Bus wirft und ihm außerhalb des Fahrzeugs ins Gesicht schlägt, stellt eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Fahrer muss in einem solchen Fall die Leitstelle oder die Polizei anrufen und um Hilfe bitten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Fristlose Kündigung eines rabiaten Busfahrers

Fristlose Kündigung eines rabiaten Busfahrers

Ähnliche Beiträge

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?

Sind die Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt erst in der Berufungsinstanz eingeschaltet wurde und die Berufungsbegründung sogar schon abgegeben war? Ja, urteilte das BAG entgegen den Vorinstanzen – wenn noch die Möglichkeit zu neuem, sinnvollen Sachvortrag besteht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?