Frauen scheitern mit Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel der Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgten sie das Ziel, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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