Das LAG Niedersachsen hat einer Kündigungsschutzklage stattgegeben, obwohl drei Zeugen eine fragliche Übergabe einer Kündigung bestätigt hatten. Unter Anwendung der Grundsätze der Aussagenpsychologie hielt das Gericht die Zeugenaussagen für nicht glaubwürdig. Die Erkenntnisse der Aussagenpsychologie seien nicht auf strafrechtliche Verfahren beschränkt, sondern auch im Arbeitsgerichtsverfahren zu beachten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Forensische Aussagepsychologie im Arbeitsgerichtsverfahren: LAG glaubt drei übereinstimmenden Zeugenaussagen nicht