Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei „gleicher“ als auch bei „gleichwertiger Arbeit“ unmittelbar auf den unionsrechtlich verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen berufen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: EuGH: Unionsrechtlich verankerter Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen gilt unmittelbar