Ab 18.11.2023 greift die erste Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“. So gilt dann etwa für Arbeitskräfte, die über die „Blaue Karte“ einreisen, eine niedrigere Gehaltsschwelle. Fachkräfte aus nicht-reglementierten Berufen, deren ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können nun auch in anderen Branchen arbeiten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Erste Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft