Eilantrag gegen erneute Bestellung des bisherigen Amtsinhabers zum Antisemitismusbeauftragten Hamburgs teilweise erfolgreich

Das VG Hamburg hat einem Eilantrag teilweise stattgegeben, mit dem sich der Antragsteller gegen die erneute Bestellung des bisherigen Amtsinhabers zum Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Hamburg gewandt hatte. Der Eilantrag war erfolgreich, soweit der Antragsteller durchsetzen wollte, dass die Antragsgegnerin über seine Bewerbung um das Amt erneut entscheidet. Soweit er zudem die sofortige Aufhebung der erneuten Ernennung des bisherigen Amtsinhabers erreichen wollte, blieb der Eilantrag dagegen ohne Erfolg.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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