Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie 2019/1152/EU über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen vom 20.6.2019 („Arbeitsbedingungenrichtlinie“) bis zum 1.8.2022 umsetzen. Der Beitrag befasst sich mit den im Umsetzungsgesetz statuierten Mindestanforderungen an Arbeitsverhältnisse und erläutert, inwieweit die Umsetzung gelungen ist sowie welche Folgen sich hieraus ergeben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die neuen Mindestarbeitsbedingungen – Zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie und deren Folgen für die Arbeitsrechtspraxis (Reufels/Soltysiak, ArbRB 2022, 237)