Arbeitnehmer oder Selbstständiger? Sowohl im Rahmen des Arbeitsrechts als auch bei der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung kommt dieser Frage beim drittbezogenen Personaleinsatz – sei es durch Werk- oder Dienstvertrag – eine entscheidende Bedeutung zu. Fehler bei der Abgrenzung haben schließlich unliebsame rechtliche Konsequenzen. Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber das sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a SGB IV grundlegend verändert. Nachfolgend werden die Neuregelungen, die zu einer Beschleunigung und Vereinfachung führen sollen, dargestellt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das neue sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren (ArbRB 2022, 207)