Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld in Millionenhöhe zu. Die Unterhaltung von „Heimatbasen“ an deutschen Flughäfen ist für einen Anspruch ausreichend.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld beanspruchen