Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld beanspruchen

Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld in Millionenhöhe zu. Die Unterhaltung von „Heimatbasen“ an deutschen Flughäfen ist für einen Anspruch ausreichend.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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