Bewerber für die Bundespolizei darf nicht wegen eines Gendefekts vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden

Ein Bewerber um die Einstellung in den mittleren Polizeivollzugdienst hatte vor dem VG Aachen mit seinem Antrag Erfolg, nicht wegen eines genetisch bedingten erhöhten Thromboserisikos vom Bewerbungsverfahren der Bundespolizei ausgeschlossen zu werden. Das durch eine solche Mutation bedingte Thromboserisiko sei verhältnismäßig gering. Abgesehen davon hätte der Gendefekt im Einstellungsverfahren eigentlich auch gar berücksichtigt werden dürfen, weil er aufgrund einer genetischen Untersuchung diagnostiziert wurde, entschied das VG.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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