Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt in Halle entschieden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Beim Kaffeetrinken verschluckt: Arbeitsunfall