Die Pflicht zur Massenentlassungsanzeige ggü. der Agentur für Arbeit gem. § 17 KSchG besteht nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch bei krankheitsbedingten Massenentlassungen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen