Arbeitnehmer müssen ihre private Handynummer i.d.R. nicht an den Arbeitgeber herausgeben

Der Sachverhalt:
Ein kommunaler Arbeitgeber änderte das System seiner Rufbereitschaft zur Einrichtung eines Notdienstes. In diesem Zusammenhang verlangte er von seinen Arbeitnehmern die Bekanntgabe ihrer privaten Handynummer, um sie außerhalb des Bereitschaftsdienstes im Notfall erreichen zu können.

Die dagegen gerichtete Klage hatte vor dem Arbeitsgericht und LAG Erfolg. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Gründe:
Es kann offenbleiben, ob überhaupt eine Anspruchsgrundlage für die Bekanntgabe der Handynummer besteht. Zumindest ist der Anspruch aber durch das Thüringer Landesdatenschutzgesetz begrenzt. Die Pflicht zur Herausgabe der privaten Handynummer stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, welcher durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt sein muss. Dazu müssen die beiderseitigen Interessen abgewogen werden und die Abwägung ergeben, dass der Eingriff angemessen ist.

In den beiden Streitfällen ist dies nicht der Fall. Eine Pflicht zur Bekanntgabe der privaten Handynummer greift besonders tief in die persönliche Sphäre des Arbeitnehmers ein. Der Arbeitnehmer kann sich aufgrund der ständigen Erreichbarkeit nicht mehr dem Arbeitgeber ohne Rechtfertigungsdruck entziehen. Er kann so nicht zur Ruhe kommen. Auf die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich angerufen zu werden, kommt es dabei nicht an.

Der Arbeitgeber hat durch die Änderung seines bestehenden Systems das Problem selbst herbeigeführt. Ihm stehen zudem andere Möglichkeiten zur Absicherung gegen Notfälle zur Verfügung.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Arbeitnehmer müssen ihre private Handynummer i.d.R. nicht an den Arbeitgeber herausgeben

Arbeitnehmer müssen ihre private Handynummer i.d.R. nicht an den Arbeitgeber herausgeben

Ähnliche Beiträge

Kindergeld für Pflegekinder: Grenzgänger müssen die gleichen sozialen Vergünstigungen erhalten wie gebietsansässige Arbeitnehmer

Grenzgänger tragen im Hinblick darauf, dass sie Steuern und Sozialabgaben im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats bei. Deshalb müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Kindergeld für

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?

Sind die Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt erst in der Berufungsinstanz eingeschaltet wurde und die Berufungsbegründung sogar schon abgegeben war? Ja, urteilte das BAG entgegen den Vorinstanzen – wenn noch die Möglichkeit zu neuem, sinnvollen Sachvortrag besteht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?