Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor, sodass eine Verkürzung der Sperrzeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld geboten sein kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch auf Arbeitslosengeld: Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen