Anfechtung einer Betriebsratswahl – Keine Vernehmung von Zeugen zu ihrem Wahlverhalten

Wenn die Vorschriften über das Wahlverfahren eingehalten wurden und auch die Vorgaben zum aktiven und passiven Wahlrechts vollständig berücksichtigt wurden, ist das Wahlergebnis hinzunehmen. Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Dieser Grundsatz verbietet es, einen Wähler darüber zu befragen, wie er abgestimmt hat.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anfechtung einer Betriebsratswahl – Keine Vernehmung von Zeugen zu ihrem Wahlverhalten

Anfechtung einer Betriebsratswahl – Keine Vernehmung von Zeugen zu ihrem Wahlverhalten

Ähnliche Beiträge

Rechtsweg bei nachvertraglichem Hausverbot und Kundenkontaktaufnahmeverbot

Wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Konzernmutter- und Obergesellschaft der Arbeitgeberin des Arbeitnehmers diesem gegenüber ein konzernweites Haus- und Kundenkontaktaufnahmeverbot ausgesprochen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Streitverhältnis zur Konzernmuttergesellschaft mangels Arbeitsverhältnis der Parteien allenfalls über § 2 Abs. 3 ArbGG als Zusammenhangsklage begründbar, falls ein Verfahren auch gegen die frühere Arbeitgeberin geführt

Bundeskabinett beschließt Sozial­versicher­ungs­rechen­größen 2026

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert. Die Berechnungen erfolgen aufgrund gesetzlicher Regelungen für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung, die an die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024 anknüpfen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Bundeskabinett