Seit März 2023 greift die Energiepreisbremse für Strom und Gas, die zum Ende des vergangenen Jahres beschlossen wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu FAQ-Listen veröffentlicht, die am 25.7.2023 aktualisiert wurden. Dabei geht es auch um die Erklärung zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bzw. die Erklärung über das Nicht-Zustandekommen einer Kollektivvereinbarung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Aktualisierte FAQ-Listen zur Energiepreisbremse für Strom und Gas