AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25

März 31, 2025 | Verkehrs- und Schadensrecht

Von einem Regelfahrverbot kann jedenfalls unter Anwendung des § 4 Abs. 4 BKatV und damit einhergehender Erhöhung der Geldbuße abgesehen werden, wenn zwischen der Anlasstat und der Verurteilung ein and …

Quelle: Open Jur Verkehrsrecht
Link: AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25

Ähnliche Beiträge

„Umschalten vom Ankündigungs- in Ausführungsmodus!“

1 Jahr Schwarz-Rot: Baupolitik bleibt hinter den Erwartungen zurück (20.05.2026) Gut ein Jahr nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung zieht die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) eine erste Zwischenbilanz für die Baupolitik und das...

„Umschalten vom Ankündigungs- in Ausführungsmodus!“

1 Jahr Schwarz-Rot: Baupolitik bleibt hinter den Erwartungen zurück (20.05.2026) Gut ein Jahr nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung zieht die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) eine erste Zwischenbilanz für die Baupolitik und das...