Abschaltsoftware: Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

Juni 12, 2018 | Verkehrs- und Schadensrecht

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Kölner Autohaus einen VW Eos 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 189 mit Abschaltvorrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Damit wurde im Beschlussverfahren gem. § 522 Abs. 2 ZPO eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abschaltsoftware: Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

Ähnliche Beiträge

Arzt im Tarifsinn trotz beschränkter Berufsausübungserlaubnis

Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.