Verband der Vermieter und Mieterverein fordern pragmatische Lösung bei den Kabelgebühren

(19.01.2021) Mitte Dezember vergangenen Jahres hat der Bundestag eine Veränderung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) beschlossen, nach der die Kosten für einen Kabelanschluss künftig nicht mehr pauschal über die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Der Bundesrat wird am 12.02.2021 darüber entscheiden. Da viele Bundesländer an der bestehenden Regelung festhalten wollen, wird mit einem Verfahren im Vermittlungsausschuss gerechnet. Vielen Tausend Mieterinnen und Mietern in Hamburg droht eine deutliche Verteuerung der Kabelgebühr.

Quelle: IMR News Mietrecht
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