Fahrradunfall einer ehrenamtlichen Pflegekraft auf dem Rückweg von Besorgungen für die zu pflegenden Eltern als Arbeitsunfall anerkannt

Das LSG Stuttgart hat die Unfallkasse Baden-Württemberg verurteilt, den Fahrradunfall einer ehrenamtlichen Pflegekraft im Jahre 2008 auf dem Rückweg von Besorgungen für die Pflegepersonen (Arzneimittel bzw. Wildfleisch) als versicherten Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit hat die Klägerin nach 12 Jahre dauernden Rechtsstreitigkeiten erstmals auch in der zweiten Instanz der Sozialgerichtsbarkeit Erfolg.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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