Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bekannt gegeben, dass die Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit möglich ist. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit ist möglich