Arbeitsrecht im Lockdown – Informationen, Muster, Arbeitshilfen

Der neuerliche Lockdown stellt Arbeitgeber und Beschäftigte vor große Herausforderungen: Kann die Belegschaft in Kurzarbeit geschickt werden und falls ja, welche Folgerechtsfragen sind zu berücksichtigen? Unter welchen Voraussetzungen ist Homeoffice-Arbeit möglich? Und haben Eltern einen Entgeltfortzahlungs- oder Entschädigungsanspruch, wenn sie zur Kinderbetreuung zuhause bleiben (müssen)? In diesem Online-Dossier haben wir Informationen, Arbeitshilfen und Muster zu diesen Fragen für Sie zusammengestellt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Arbeitsrecht im Lockdown – Informationen, Muster, Arbeitshilfen

Arbeitsrecht im Lockdown – Informationen, Muster, Arbeitshilfen

Ähnliche Beiträge

Nachtarbeitszuschläge: Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über Verfassungsbeschwerde in anderem Verfahren

Die Aussetzung eines Parallelverfahrens kommt in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO in Betracht, wenn in einem anderen Verfahren eine nicht von vornherein aussichtslos erscheinende Verfassungsbeschwerde eingelegt ist, die aller Voraussicht nach zu einer abschließenden Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen führen wird. Im Beschwerdeverfahren kann die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Aussetzung des Verfahrens nach §

Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe

Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und

Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig

Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen. Sie habe in einer ihrer Publikationen die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten. Aufgrund der Schwere dieser Pflichtverletzung sei auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig