In nationalen Tarifverträgen geregelter zusätzlicher Mutterschaftsurlaub darf ausschließlich Müttern vorbehalten werden

In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub ausschließlich Müttern vorbehalten werden. Es ist jedoch darzutun, dass dieser zusätzliche Urlaub den Schutz der Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft und ihrer Mutterschaft bezweckt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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In nationalen Tarifverträgen geregelter zusätzlicher Mutterschaftsurlaub darf ausschließlich Müttern vorbehalten werden

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