Keine Kürzung gewerblicher Miete wegen coronabedingter Ladenschließung

(17.11.2020) Die staat­lich ver­ord­ne­te Schlie­ßung eines Ein­zel­han­dels­ge­schäfts im Zuge der Co­ro­na-Pan­de­mie ist kein Man­gel der Miet­sa­che und recht­fer­tigt keine Miet­min­de­rung. Der Mie­ter könne auch nicht wegen einer Stö­rung der Ge­schäfts­grund­la­ge eine Ver­trags­an­pas­sung und eine Re­du­zie­rung der Miete ver­lan­gen, so das Land­ge­richt Frank­furt am Main. Etwas an­de­res komme nur aus­nahms­wei­se in Be­tracht, wenn der Mie­ter in sei­ner Exis­tenz be­droht ist.

Quelle: IBR News
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