Das BMAS hat eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Der Gesetzentwurf des BMAS befindet sich aktuell in der sog. Frühkoordination, liegt also dem Bundeskanzleramt vor. Danach wird der Entwurf in den einzelnen Bundesministerien geprüft, ggf. überarbeitet und schließlich im Kabinett verabschiedet. Bundestag und Bundesrat entscheiden schließlich darüber, ob der Entwurf zum Gesetz wird.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit