Fristablauf beendet nicht automatisch das Nachprüfungsverfahren!

(22.09.2020) Entscheidet die Vergabekammer über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB, gilt der Antrag nur dann nach § 171 Abs. 2 GWB als abgelehnt, wenn der Antragsteller innerhalb der Notfrist des § 172 Abs. 1 GWB sofortige Beschwerde einlegt. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 14.07.2020.

Quelle: IMR News Mietrecht
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